GOÄ-Ziffer 2601: Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich
Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich
Die GOÄ-Ziffer 2601 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (VIII. Neurochirurgie)). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 134,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Beschrieben wird die Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich, also die operative Entfernung eines Abschnitts des Halsanteils des sympathischen Grenzstrangs. Angewendet wird der Eingriff bei Erkrankungen, die auf eine Unterbrechung der sympathischen Innervation im Kopf-Hals- oder Armbereich ansprechen, etwa bestimmten vaskulären oder sekretorischen Störungen, indem der zervikale Grenzstrang operativ dargestellt und ein Abschnitt reseziert wird. Die Ziffer betrifft ausschließlich die zervikale Lokalisation und ist von der abdomino-retroperitonealen lumbalen Grenzstrangresektion nach Nummer 2602 sowie der kombinierten thorakolumbalen Grenzstrangresektion nach Nummer 2603 abzugrenzen, die andere Abschnitte des Grenzstrangs über andere operative Zugangswege betreffen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 58,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 134,07 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 204,01 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 2598 – Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri
- GOÄ 2599 – Blockade eines Nerven im Bereich der Schädelbasis
- GOÄ 2600 – Exstirpation eines Ganglions im Bereich der Schädelbasis
- GOÄ 2602 – Abdomino-retroperitoneale lumbale Grenzstrangresektion
- GOÄ 2603 – Kombinierte thorakolumbale Grenzstrangresektion
- GOÄ 2604 – Splanchnikusdurchtrennung, peritoneal oder retroperitoneal
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2601
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2601?
Die GOÄ-Ziffer 2601 steht für „Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2601?
Die GOÄ-Ziffer 2601 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2601 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 134,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2601?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2601 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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