GOÄ-Ziffer 2625: Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von…
Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum
Die GOÄ-Ziffer 2625 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 1250 Punkten bewertet; das entspricht 72,86 € beim einfachen und 167,58 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst den Verschluss des weichen oder harten Gaumens sowie alternativ den Verschluss perforierender Defekte im Bereich von Gaumen oder Vestibulum. Angewendet wird der Eingriff bei einer isolierten Gaumenspalte, die entweder nur den weichen oder nur den harten Gaumen betrifft, sowie bei durchgehenden, das Gewebe komplett durchbrechenden Defekten im Gaumen- oder Mundvorhofbereich, etwa infolge einer Fehlbildung oder als Defektfolge. Die Leistung deckt damit mehrere alternative Befundkonstellationen ab, solange jeweils nur ein Gaumenabschnitt beziehungsweise ein perforierender Defekt versorgt wird. Von der Ziffer 2627 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort harter und weicher Gaumen gemeinsam in einem Eingriff verschlossen werden, während hier jeweils nur eine der genannten Konstellationen vorliegt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 72,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 167,58 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 255,01 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2625
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2625?
Die GOÄ-Ziffer 2625 steht für „Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2625?
Die GOÄ-Ziffer 2625 ist mit 1250 Punkten bewertet; das entspricht 72,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2625 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 167,58 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2625?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2625 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.