GOÄ-Ziffer 2711: Partielle Resektion es Ober- oder Unterkiefers – auch…

Partielle Resektion es Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2640 oder 2642

Die GOÄ-Ziffer 2711 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Partielle Resektion es Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2640 oder 2642“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 100,56 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst dieselbe partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers einschließlich Segmentosteotomie wie Nummer 2710, jedoch für den Fall, dass der Eingriff in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642 erbracht wird. Sie wird also angesetzt, wenn die Kieferteilresektion nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit diesen weiteren, andernorts geregelten operativen Leistungen erfolgt, etwa im Rahmen eines größeren kombinierten Eingriffs. Die Abrechnung nach dieser Nummer statt nach Nummer 2710 signalisiert, dass die Resektion Teil eines umfassenderen operativen Vorgehens ist, bei dem die genannten weiteren Leistungen mit erbracht werden. Inhaltlich bleibt der resezierende Eingriff am Kieferknochen derselbe, verändert wird lediglich die abrechnungstechnische Zuordnung je nach operativem Kontext.

Gebühren und Steigerungssatz

750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,72 €
Regelhöchstsatz2,3-fach100,56 €
Höchstsatz3,5-fach153,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2711

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2711?

Die GOÄ-Ziffer 2711 steht für „Partielle Resektion es Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2640 oder 2642“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2711?

Die GOÄ-Ziffer 2711 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2711 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 100,56 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2711?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2711 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.