GOÄ-Ziffer 2715: Suprahyoidale Lymphknotenausräumung einer Seite…

Suprahyoidale Lymphknotenausräumung einer Seite – einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen

Die GOÄ-Ziffer 2715 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Suprahyoidale Lymphknotenausräumung einer Seite – einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie)). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,11 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die operative Entfernung der Lymphknoten oberhalb des Zungenbeins auf einer Halsseite, einschließlich der dafür notwendigen Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen in diesem Gebiet. Sie kommt typischerweise bei der operativen Behandlung oder Diagnostik von Tumoren im Mund-, Kiefer- oder Zungenbereich zur Anwendung, wenn eine regionäre Lymphknotenmetastasierung im suprahyoidalen Gebiet auszuschließen oder zu behandeln ist. Die Leistung ist ausdrücklich auf eine Seite bezogen, sodass bei beidseitigem Vorgehen die Ziffer entsprechend zweimal anzusetzen ist. Von der radikalen Halslymphknotenausräumung nach Nummer 2716 unterscheidet sie sich durch den begrenzteren, auf das suprahyoidale Gebiet beschränkten Umfang der Ausräumung.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach268,11 €
Höchstsatz3,5-fach408,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2715

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2715?

Die GOÄ-Ziffer 2715 steht für „Suprahyoidale Lymphknotenausräumung einer Seite – einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2715?

Die GOÄ-Ziffer 2715 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2715 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,11 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2715?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2715 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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