GOÄ-Ziffer 2800: Venaesectio

Venaesectio

Die GOÄ-Ziffer 2800 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Venaesectio“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 275 Punkten bewertet; das entspricht 16,03 € beim einfachen und 36,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Venaesectio, den operativen Venenschnitt. Sie wird angewendet, wenn eine Vene durch einen chirurgischen Schnitt freigelegt und eröffnet wird, um beispielsweise einen sicheren Zugang zum venösen Gefäßsystem zu schaffen, sofern eine einfache Punktion nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Die Leistung beschreibt damit den klassischen operativen Zugangsweg zu einer Vene über einen Hautschnitt. Sie steht am Beginn des Abschnitts über Gefäßeingriffe und ist von den nachfolgenden Ziffern zur Freilegung und Unterbindung von Blutgefäßen an unterschiedlichen Körperregionen dadurch abzugrenzen, dass sie sich spezifisch auf die Venae sectio als eigenständigen, historisch benannten Eingriff bezieht.

Gebühren und Steigerungssatz

275 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,03 €
Regelhöchstsatz2,3-fach36,87 €
Höchstsatz3,5-fach56,11 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2800

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2800?

Die GOÄ-Ziffer 2800 steht für „Venaesectio“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2800?

Die GOÄ-Ziffer 2800 ist mit 275 Punkten bewertet; das entspricht 16,03 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2800 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 36,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2800?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2800 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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