GOÄ-Ziffer 2801: Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den…

Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2801 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,08 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer bildet die Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen als selbständige Leistung ab. Sie wird angewendet, wenn an Arm oder Bein ein Blutgefäß operativ dargestellt und gegebenenfalls unterbunden wird, ohne dass dies im Rahmen einer anderen, umfassenderen Operation erfolgt. Typischer Anlass ist etwa die Blutstillung oder die Vorbereitung eines weiteren gefäßchirurgischen Schritts an einer Extremität. Die Leistung ist regional auf die Gliedmaßen bezogen und grenzt sich dadurch von den entsprechenden Leistungen für die Brust- oder Bauchhöhle nach Nummer 2802 und für den Hals nach Nummer 2803 ab, die denselben Leistungsinhalt für andere Körperregionen beschreiben.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz2,3-fach16,08 €
Höchstsatz3,5-fach24,46 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2801

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2801?

Die GOÄ-Ziffer 2801 steht für „Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2801?

Die GOÄ-Ziffer 2801 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2801 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,08 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2801?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2801 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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