GOÄ-Ziffer 2820: Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie
Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie
Die GOÄ-Ziffer 2820 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen und 420,95 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 2820 erfasst die rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie, also eines hirnversorgenden Gefäßabschnitts außerhalb des Schädels wie der Arteria carotis. Angewendet wird sie bei Eingriffen zur Beseitigung von Engstellen oder Verschlüssen dieser Gefäße, etwa im Rahmen der Schlaganfallprävention bei relevanter Carotisstenose, wenn das Gefäß durch eine Rekonstruktion wiederhergestellt wird. Die Leistung bildet die Grundform des Eingriffs ohne zusätzliche technische Erweiterung ab. Sie ist von der nachfolgenden Ziffer 2821 abzugrenzen, die denselben Grundeingriff beschreibt, jedoch zusätzlich mit dem Anlegen eines Shunts verbunden ist, welcher während der Operation die zerebrale Durchblutung sichert. Ohne einen solchen Shunt kommt ausschließlich 2820 zum Ansatz, sodass die Unterscheidung zwischen beiden Nummern maßgeblich vom intraoperativen Einsatz dieser zusätzlichen Maßnahme abhängt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 183,02 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 420,95 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 640,57 € |
Verwandte Ziffern
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- GOÄ 2821 – Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Anlegen…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2820
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2820?
Die GOÄ-Ziffer 2820 steht für „Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2820?
Die GOÄ-Ziffer 2820 ist mit 3140 Punkten bewertet; das entspricht 183,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 2820 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 420,95 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2820?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2820 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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