GOÄ-Ziffer 2825: Operation einer abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch…

Operation einer abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch Rekonstruktion

Die GOÄ-Ziffer 2825 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation einer abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch Rekonstruktion“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 6500 Punkten bewertet; das entspricht 378,87 € beim einfachen und 871,40 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die Operation einer abnormen Gefäßmissbildung im Thorax durch Rekonstruktion, also die Wiederherstellung eines fehlgebildeten thorakalen Gefäßes unter Erhalt beziehungsweise Neuaufbau seiner Kontinuität, anstelle eines schlichten Verschlusses. Sie kommt zur Anwendung, wenn die anatomische Situation eine Rekonstruktion erfordert oder ermöglicht, etwa weil ein einfacher Verschluss funktionell nicht ausreicht und stattdessen die Gefäßstrombahn operativ wiederhergestellt werden muss. Abzugrenzen ist die Ziffer von 2824, welche dieselbe Grunderkrankung, den offenen Ductus Botalli oder eine andere abnorme Gefäßmissbildung im Thorax, betrifft, dort jedoch durch den einfacheren Verschluss behandelt wird. Die Entscheidung zwischen beiden Nummern richtet sich somit ausschließlich danach, ob operativ verschlossen oder rekonstruiert wird, nicht nach der Art der zugrunde liegenden Fehlbildung selbst.

Gebühren und Steigerungssatz

6500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach378,87 €
Regelhöchstsatz2,3-fach871,40 €
Höchstsatz3,5-fach1.326,05 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2825

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2825?

Die GOÄ-Ziffer 2825 steht für „Operation einer abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch Rekonstruktion“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2825?

Die GOÄ-Ziffer 2825 ist mit 6500 Punkten bewertet; das entspricht 378,87 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2825 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 871,40 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2825?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2825 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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