GOÄ-Ziffer 287: Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)

Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)

Die GOÄ-Ziffer 287 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen und 107,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Blutaustauschtransfusion, bei der dem Patienten schrittweise Blut entnommen und durch Spenderblut ersetzt wird, um schädliche Bestandteile aus dem Kreislauf zu entfernen. Als Beispiel nennt die Legende die schwerste Intoxikation, bei der ein Austausch großer Blutmengen notwendig werden kann, um toxische Substanzen rascher aus dem Körper zu entfernen als dies durch körpereigene Ausscheidung möglich wäre; ein weiteres klassisches Anwendungsgebiet ist die schwere Neugeborenenhämolyse. Die Leistung umfasst das gesamte Verfahren des kontrollierten Austauschs von Patientenblut gegen Spenderblut in einer Sitzung. Sie ist von der einfachen Bluttransfusion sowie von der Reinfusion von Eigenblut klar abzugrenzen, da hier gezielt körpereigenes Blut entnommen und zeitgleich durch Fremdblut ersetzt wird, nicht lediglich zusätzliches Blut zugeführt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach46,63 €
Regelhöchstsatz2,3-fach107,25 €
Höchstsatz3,5-fach163,21 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 287

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 287?

Die GOÄ-Ziffer 287 steht für „Blutaustauschtransfusion (z. B. bei schwerster Intoxikation)“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 287?

Die GOÄ-Ziffer 287 ist mit 800 Punkten bewertet; das entspricht 46,63 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 287 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 107,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 287?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 287 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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