GOÄ-Ziffer 286: Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter)…
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)
Die GOÄ-Ziffer 286 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)“ (Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen (I. Anlegen von Verbänden)). Sie ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen und 29,49 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Reinfusion der ersten Einheit von mindestens 200 Milliliter Eigenblut oder Eigenplasma, einschließlich der Identitätssicherung im AB0-System mittels Bedside-Test unmittelbar vor der Rückgabe. Sie kommt zur Anwendung, wenn zuvor entnommenes und konserviertes Eigenblut oder Eigenplasma dem Patienten wieder zugeführt wird, etwa im Rahmen eines Eigenblutspendeprogramms vor einer geplanten Operation. Die vorgeschriebene Verträglichkeitskontrolle am Patientenbett ist Bestandteil der Leistung und wird nicht gesondert berechnet. Die Ziffer bezieht sich ausdrücklich auf die erste zurückgegebene Einheit einer Sitzung; für jede weitere Einheit im unmittelbaren Anschluss ist die eigene Folgeziffer anzusetzen. Von der Reinfusion aus Fremdblutkonserven unterscheidet sich diese Leistung dadurch, dass es sich um zuvor patienteneigen entnommenes Material handelt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 12,82 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 29,49 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 44,87 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 286
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 286?
Die GOÄ-Ziffer 286 steht für „Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma – einschließlich Identitätssicherung im AB0-System (bedside-test)“ und gehört zu Abschnitt C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 286?
Die GOÄ-Ziffer 286 ist mit 220 Punkten bewertet; das entspricht 12,82 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 286 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 29,49 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 286?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 286 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.