GOÄ-Ziffer 2896: Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem…

Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat

Die GOÄ-Ziffer 2896 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen und 281,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2896 betrifft die Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse unter Verwendung eines freien Transplantats, das zwischen Arterie und Vene interponiert wird. Diese Technik kommt zum Einsatz, wenn eine direkte Anastomose zwischen einer Arterie und einer geeigneten Vene nicht möglich ist, etwa weil die Gefäße anatomisch zu weit auseinanderliegen, die Venen zu schwach ausgeprägt sind oder bereits vorangegangene Shuntanlagen fehlgeschlagen sind. Als Transplantat dient häufig körpereigenes Venenmaterial oder ein Kunststoffinterponat, das den erforderlichen Gefäßzugang für die chronische Dialysebehandlung schafft. Der zusätzliche operative Aufwand der Transplantatentnahme beziehungsweise -einnähung an beiden Anschlussstellen unterscheidet diese Ziffer von der einfacheren direkten Shuntanlage nach Ziffer 2895 und begründet die eigenständige Abrechnungsposition.

Gebühren und Steigerungssatz

2100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach122,40 €
Regelhöchstsatz2,3-fach281,52 €
Höchstsatz3,5-fach428,40 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2896

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2896?

Die GOÄ-Ziffer 2896 steht für „Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2896?

Die GOÄ-Ziffer 2896 ist mit 2100 Punkten bewertet; das entspricht 122,40 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2896 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 281,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2896?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2896 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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