GOÄ-Ziffer 2898: Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation

Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation

Die GOÄ-Ziffer 2898 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XI. Gefäßchirurgie)). Sie ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen und 201,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2898 beschreibt die Unterbrechung der Vena cava caudalis (untere Hohlvene) durch Implantation eines Filters, also eines sogenannten Cavafilters. Dieser wird in der Regel über einen perkutanen Zugang, meist von der Vena femoralis oder Vena jugularis aus, in der unteren Hohlvene platziert, ohne dass eine offene Freilegung des Gefäßes erforderlich ist. Angewendet wird die Leistung zur Prävention einer Lungenembolie bei Patienten mit tiefer Beinvenenthrombose, wenn eine gerinnungshemmende Therapie kontraindiziert ist oder trotz Antikoagulation erneut Embolien auftreten. Der Filter fängt größere Thromben ab, bevor sie die Lunge erreichen können. Abzugrenzen ist diese Ziffer von Ziffer 2899, die dieselbe Zielsetzung der Cava-Unterbrechung, jedoch mittels operativer Freilegung des Gefäßes anstelle einer Filterimplantation, beschreibt.

Gebühren und Steigerungssatz

1500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach87,43 €
Regelhöchstsatz2,3-fach201,09 €
Höchstsatz3,5-fach306,00 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2898

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2898?

Die GOÄ-Ziffer 2898 steht für „Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2898?

Die GOÄ-Ziffer 2898 ist mit 1500 Punkten bewertet; das entspricht 87,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2898 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 201,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2898?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2898 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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