GOÄ-Ziffer 3053: Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur…
Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
Die GOÄ-Ziffer 3053 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIII. Herzchirurgie)). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer 3053 erfasst die zusätzliche Perfusion von Arterien eines anderen Organs während einer Operation unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine und wird zusätzlich zur Leistung nach Ziffer 3050 berechnet. Angewendet wird sie, wenn im Rahmen komplexer Eingriffe neben Herz und Gehirn ein weiteres Organ, etwa Niere oder Bauchorgane, während Phasen eingeschränkter normaler Kreislaufführung gezielt separat mit Blut versorgt werden muss, um eine Schädigung dieses Organs durch Minderdurchblutung zu vermeiden. Die Leistung bildet damit einen dritten, organspezifischen Perfusionsschritt neben Hirn- und Koronarperfusion ab. Die Abgrenzung zu den Ziffern 3051 und 3052 ergibt sich unmittelbar aus dem betroffenen Gefäßgebiet: Diese Ziffer erfasst ausdrücklich andere Organe als Gehirn und Herzkranzgefäße.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 64,70 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 148,81 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 226,45 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3050 – Operative Maßnahmen in Verbindung mit der Herz-Lungen-Maschine zur…
- GOÄ 3051 – Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
- GOÄ 3052 – Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer…
- GOÄ 3054 – Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation
- GOÄ 3055 – Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde
- GOÄ 3060 – Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3053
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3053?
Die GOÄ-Ziffer 3053 steht für „Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3053?
Die GOÄ-Ziffer 3053 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3053 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3053?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3053 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.