GOÄ-Ziffer 3128: Operative Beseitigung einer angeborenen ösophagotrachealen…
Operative Beseitigung einer angeborenen ösophagotrachealen Fistel
Die GOÄ-Ziffer 3128 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Beseitigung einer angeborenen ösophagotrachealen Fistel“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen und 402,18 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Ziffer erfasst die operative Beseitigung einer angeborenen oesophagotrachealen Fistel, also einer angeborenen Verbindung zwischen Speiseroehre und Luftroehre, wie sie typischerweise bei Neugeborenen im Zusammenhang mit einer Oesophagusatresie oder isoliert auftritt. Angesetzt wird die Ziffer fuer den operativen Verschluss der Fistel einschliesslich der Trennung der beiden Organe voneinander, meist ueber einen thorakalen Zugang. Da es sich um eine angeborene Fehlbildung handelt, betrifft die Leistung vorwiegend die Kinderchirurgie und wird unabhaengig davon abgerechnet, ob die Fistel isoliert oder in Kombination mit weiteren Fehlbildungen des oberen Verdauungstrakts vorliegt. Abzugrenzen ist die Ziffer von Eingriffen am Oesophagus, die keine Fistelbildung zur Trachea betreffen, sondern reine Stenosen, Atresien oder Tumoren des Oesophagus behandeln; diese sind ueber andere Ziffern des Abschnitts abzurechnen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 174,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 402,18 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 612,01 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3125 – Eröffnung des Ösophagus vom Halsgebiet aus
- GOÄ 3126 – Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus
- GOÄ 3127 – Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind
- GOÄ 3129 – Operativer Eingriff am terminalen Ösophagus bei abdominalem Zugang
- GOÄ 3130 – Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang
- GOÄ 3135 – Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3128
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3128?
Die GOÄ-Ziffer 3128 steht für „Operative Beseitigung einer angeborenen ösophagotrachealen Fistel“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3128?
Die GOÄ-Ziffer 3128 ist mit 3000 Punkten bewertet; das entspricht 174,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3128 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 402,18 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3128?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3128 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.