GOÄ-Ziffer 3130: Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem…
Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang
Die GOÄ-Ziffer 3130 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen und 670,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst wird ein operativer Eingriff am Oesophagus, bei dem sowohl der Bauchraum als auch der Brustraum eroeffnet werden, also ein kombinierter abdominalthorakaler Zugang gewaehlt wird. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, wenn der Befund am Oesophagus sich ueber Zwerchfellhoehe hinaus in den Thorax erstreckt oder eine ausreichende Uebersicht und Mobilisation ueber einen rein abdominalen Zugang nicht moeglich ist, etwa bei ausgedehnteren Stenosen, Tumoren oder Rezidiveingriffen im Bereich des unteren und mittleren Oesophagus. Die Ziffer grenzt sich von 3129 durch den zusaetzlichen thorakalen Zugangsweg ab, der einen groesseren operativen Aufwand mit sich bringt, da zwei Koerperhoehlen eroeffnet und wieder verschlossen werden muessen. Die Wahl dieses Zugangs ergibt sich aus der praeoperativen Diagnostik und dem intraoperativen Befund.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 291,44 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 670,31 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 1.020,04 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3130
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3130?
Die GOÄ-Ziffer 3130 steht für „Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3130?
Die GOÄ-Ziffer 3130 ist mit 5000 Punkten bewertet; das entspricht 291,44 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3130 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 670,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3130?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3130 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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