GOÄ-Ziffer 3147: Totale Magenentfernung

Totale Magenentfernung

Die GOÄ-Ziffer 3147 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Totale Magenentfernung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 4800 Punkten bewertet; das entspricht 279,78 € beim einfachen und 643,49 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die totale Magenentfernung, also die vollstaendige operative Entfernung des Magens. Sie wird angewendet, wenn ausgedehnte boesartige Erkrankungen des Magens oder andere schwerwiegende Befunde vorliegen, die eine Teilresektion nicht mehr ausreichend erscheinen lassen und eine komplette Gastrektomie erfordern. Nach Entfernung des gesamten Organs muss die Verdauungspassage durch eine Verbindung der Speiseroehre mit dem Duenndarm operativ neu hergestellt werden. Die Ziffer stellt gegenueber der Teilresektion nach Ziffer 3145 und der Kardiaresektion nach Ziffer 3146 den umfangreichsten Eingriff am Magen dar, da hier kein Restmagen erhalten bleibt. Sie ist ausschliesslich dann anzusetzen, wenn tatsaechlich das gesamte Organ entfernt wird, nicht bei jeder Form der teilweisen Magenresektion.

Gebühren und Steigerungssatz

4800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach279,78 €
Regelhöchstsatz2,3-fach643,49 €
Höchstsatz3,5-fach979,23 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3147

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3147?

Die GOÄ-Ziffer 3147 steht für „Totale Magenentfernung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3147?

Die GOÄ-Ziffer 3147 ist mit 4800 Punkten bewertet; das entspricht 279,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3147 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 643,49 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3147?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3147 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.