GOÄ-Ziffer 3149: Umwandlungsoperation am Magen (z. B. Billroth II in Billroth…

Umwandlungsoperation am Magen (z. B. Billroth II in Billroth I, Interposition)

Die GOÄ-Ziffer 3149 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Umwandlungsoperation am Magen (z. B. Billroth II in Billroth I, Interposition)“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen und 703,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst Umwandlungsoperationen am Magen, bei denen eine bereits bestehende operative Situation in eine andere Form ueberfuehrt wird, etwa die Umwandlung einer Billroth-II-Rekonstruktion in eine Billroth-I-Situation oder die Anlage einer Interposition zwischen Magenrest und Duodenum. Angewendet wird die Ziffer, wenn nach einer vorausgegangenen Magenoperation Beschwerden oder funktionelle Probleme auftreten, die eine operative Korrektur der Rekonstruktionsform erforderlich machen, um die Verdauungspassage guenstiger zu gestalten. Es handelt sich damit um einen Zweiteingriff an einem bereits voroperierten Magen, nicht um eine Erstoperation. Die Ziffer grenzt sich von den originaeren Resektionsziffern 3145 bis 3148 dadurch ab, dass hier nicht erstmals reseziert, sondern eine bestehende Rekonstruktion operativ veraendert wird.

Gebühren und Steigerungssatz

5250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach306,01 €
Regelhöchstsatz2,3-fach703,82 €
Höchstsatz3,5-fach1.071,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3149

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3149?

Die GOÄ-Ziffer 3149 steht für „Umwandlungsoperation am Magen (z. B. Billroth II in Billroth I, Interposition)“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3149?

Die GOÄ-Ziffer 3149 ist mit 5250 Punkten bewertet; das entspricht 306,01 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3149 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 703,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3149?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3149 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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