GOÄ-Ziffer 3157: Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion
Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion
Die GOÄ-Ziffer 3157 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen und 619,37 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer erfasst die Magenteilresektion in Kombination mit einer Dickdarmteilresektion in einem einheitlichen operativen Vorgehen. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Erkrankung, etwa ein ausgedehnter Tumor, sowohl den Magen als auch angrenzende Abschnitte des Dickdarms betrifft und deshalb beide Organe im selben Eingriff teilweise entfernt werden muessen. Die Ziffer bildet damit den kombinierten Mehraufwand ab, der entsteht, wenn nicht nur der Magen, sondern zusaetzlich ein Dickdarmabschnitt reseziert wird, und ist von der isolierten Magenteilresektion nach Ziffer 3145 sowie der isolierten Teilresektion des Kolons nach Ziffer 3169 abzugrenzen, die jeweils nur ein Organ betreffen. Massgeblich fuer die Ansetzung ist, dass beide Resektionen tatsaechlich im Rahmen desselben Eingriffs erfolgen.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 269,29 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 619,37 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 942,52 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3157
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3157?
Die GOÄ-Ziffer 3157 steht für „Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3157?
Die GOÄ-Ziffer 3157 ist mit 4620 Punkten bewertet; das entspricht 269,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3157 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 619,37 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3157?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3157 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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