GOÄ-Ziffer 3188: Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines…

Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes

Die GOÄ-Ziffer 3188 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 4200 Punkten bewertet; das entspricht 244,81 € beim einfachen und 563,06 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3188 erfasst die biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes, also die operative Verbindung der Gallenwege mit dem Verdauungstrakt unter Zwischenschaltung eines Darmsegments, etwa einer ausgeschalteten Duennarmschlinge. Angewendet wird sie, wenn die natuerliche Gallenableitung in den Zwoelffingerdarm dauerhaft nicht mehr moeglich ist, beispielsweise nach Gallengangsresektion, bei Tumoren im Bereich der Gallenwege oder nach schweren Gallengangsverletzungen. Die Leistung umfasst die Herstellung einer neuen Verbindung zwischen Gallenwegen und Verdauungstrakt unter Interposition eines mobilisierten Darmabschnitts, sodass der Galleabfluss dauerhaft sichergestellt wird. Sie unterscheidet sich von einfacheren Gallengangsoperationen nach 3187 durch die zusaetzliche, technisch anspruchsvolle Rekonstruktion mittels Darminterponat.

Gebühren und Steigerungssatz

4200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach244,81 €
Regelhöchstsatz2,3-fach563,06 €
Höchstsatz3,5-fach856,84 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3188

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3188?

Die GOÄ-Ziffer 3188 steht für „Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3188?

Die GOÄ-Ziffer 3188 ist mit 4200 Punkten bewertet; das entspricht 244,81 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3188 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 563,06 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3188?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3188 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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