GOÄ-Ziffer 3189: Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der…

Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind

Die GOÄ-Ziffer 3189 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,25 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3189 beschreibt die operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengaenge beim Saeugling oder Kleinkind. Sie wird angewendet bei angeborenen Fehlbildungen der Gallenwege, insbesondere der Gallengangsatresie, die unbehandelt zu fortschreitendem Gallestau und Leberschaden fuehrt und im Saeuglings- oder fruehen Kleinkindalter operativ angegangen werden muss. Die Leistung umfasst die operative Darstellung der fehlgebildeten oder verengten Gallenwege sowie deren Eroeffnung, Rekonstruktion oder Anlage einer Ableitung, um den Galleabfluss wiederherzustellen. Durch die ausdrueckliche Beschraenkung auf Saeuglinge und Kleinkinder grenzt sich diese Ziffer von Gallengangsoperationen bei aelteren Patienten nach Ziffer 3187 ab, die andere, meist erworbene Ursachen betreffen.

Gebühren und Steigerungssatz

4000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach233,15 €
Regelhöchstsatz2,3-fach536,25 €
Höchstsatz3,5-fach816,02 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3189

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3189?

Die GOÄ-Ziffer 3189 steht für „Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3189?

Die GOÄ-Ziffer 3189 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3189 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,25 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3189?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3189 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.