GOÄ-Ziffer 3237: Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als…

Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 3237 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbständige Leistung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,61 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die blutige, operative Erweiterung des Mastdarmschliessmuskels als selbstaendige Leistung. Angewendet wird diese Ziffer, wenn eine Erweiterung des Sphinkters nicht durch unblutige Dehnung (Nummer 3236) erreicht werden kann oder soll, sondern durch gezielte operative Durchtrennung einzelner Muskelfasern des Schliessmuskels, etwa im Rahmen einer Sphinkterotomie bei chronischer Analfissur mit erhoehtem Ruhetonus. Die Leistung umfasst die operative Darstellung und definierte Spaltung des Schliessmuskelanteils zur dauerhaften Tonusminderung, als eigenstaendiger Eingriff und nicht lediglich als Nebenschritt einer anderen Operation. Sie stellt damit die invasivere Alternative zur unblutigen Dehnung dar und wird gewaehlt, wenn eine anhaltende Funktionsverbesserung des Schliessmuskels angestrebt wird, die durch reine Dehnung nicht zu erzielen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatz2,3-fach49,61 €
Höchstsatz3,5-fach75,50 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3237

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3237?

Die GOÄ-Ziffer 3237 steht für „Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbständige Leistung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3237?

Die GOÄ-Ziffer 3237 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3237 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,61 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3237?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3237 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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