GOÄ-Ziffer 3238: Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm

Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm

Die GOÄ-Ziffer 3238 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie)). Sie ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen und 24,79 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer vergütet die operative Entfernung von Fremdkoerpern aus dem Mastdarm. Angewendet wird sie, wenn ein im Rektum steckengebliebener Fremdkoerper nicht spontan abgeht und instrumentell oder manuell unter Sicht entfernt werden muss, etwa bei versehentlichem Verschlucken beziehungsweise Einfuehren eines Gegenstands. Die Leistung umfasst die Darstellung des Fremdkoerpers, dessen schonende Extraktion sowie die Kontrolle der Rektumschleimhaut auf Verletzungen. Nach der amtlichen Bestimmung ist eine daneben erforderliche Rektoskopie nicht in der Ziffer 3238 enthalten, sondern zusaetzlich nach Nummer 690 gesondert abrechenbar, wenn zur Fremdkoerperentfernung oder zur Nachkontrolle eine endoskopische Spiegelung des Rektums notwendig ist. Damit ist klar geregelt, dass Fremdkoerperentfernung und diagnostische Rektoskopie zwei getrennt abrechenbare Leistungen darstellen.

Gebühren und Steigerungssatz

185 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,78 €
Regelhöchstsatz2,3-fach24,79 €
Höchstsatz3,5-fach37,73 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3238

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3238?

Die GOÄ-Ziffer 3238 steht für „Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3238?

Die GOÄ-Ziffer 3238 ist mit 185 Punkten bewertet; das entspricht 10,78 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3238 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 24,79 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3238?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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