GOÄ-Ziffer 33: Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer…

Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens

Die GOÄ-Ziffer 33 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens“ (Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen (III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen)). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,23 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 33 vergütet die strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten, namentlich bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie. Sie kommt zur Anwendung, wenn der Patient individuell und strukturiert im Umgang mit seiner Stoffwechselerkrankung geschult wird, etwa zu Blutzuckermessung, Insulintherapie oder Ernährung, und diese Schulung als eigenständiger, zeitlich klar abgegrenzter Termin von mindestens 20 Minuten stattfindet. Die Leistung setzt damit einen strukturierten Schulungsanlass voraus, nicht eine beiläufige Erläuterung im Rahmen einer Beratung. Nach der amtlichen Bestimmung ist Ziffer 33 innerhalb eines Jahres höchstens dreimal berechnungsfähig, sodass weitere Schulungstermine im selben Zeitraum über diese Höchstzahl hinaus nicht gesondert abgerechnet werden können.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatz2,3-fach40,23 €
Höchstsatz3,5-fach61,21 €

Abrechnungsbestimmungen

Ausschlussziffern

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 33

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 33?

Die GOÄ-Ziffer 33 steht für „Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) – einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens“ und gehört zu Abschnitt B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 33?

Die GOÄ-Ziffer 33 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 33 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,23 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 33?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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