GOÄ-Ziffer 3305: Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung

Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung

Die GOÄ-Ziffer 3305 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen)). Sie ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen und 4,97 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3305 vergütet die chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung, also die manuelle, gezielte Bewegungsbehandlung von Wirbelsäulensegmenten zur Verbesserung eingeschränkter Beweglichkeit ohne den abrupten, hochamplitudigen Impuls einer manipulativen Technik. Sie wird angesetzt, wenn einzelne oder mehrere Wirbelsäulenabschnitte durch wiederholte, sanfte Bewegungen innerhalb des physiologischen Bewegungsspielraums mobilisiert werden, etwa bei funktionellen Blockierungen mit Bewegungseinschränkung. Abzugrenzen ist die Leistung von Nummer 3306, die den chirotherapeutischen Eingriff, also die eigentliche manipulative Technik mit gezieltem Impuls zur Lösung einer Blockierung, erfasst. In der Praxis wird 3305 bei Patienten mit muskuloskelettalen Beschwerden der Wirbelsäule eingesetzt, bei denen eine vorsichtige mobilisierende statt einer manipulativen Behandlung indiziert ist.

Gebühren und Steigerungssatz

37 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,16 €
Regelhöchstsatz2,3-fach4,97 €
Höchstsatz3,5-fach7,56 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3305

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3305?

Die GOÄ-Ziffer 3305 steht für „Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3305?

Die GOÄ-Ziffer 3305 ist mit 37 Punkten bewertet; das entspricht 2,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3305 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 4,97 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3305?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3305 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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