GOÄ-Ziffer 3311: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand oder für einen Unterschenkel einschließlich Fuß oder für Ober- oder Unterarm oder Unterschenkelstumpf
Die GOÄ-Ziffer 3311 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand oder für einen Unterschenkel einschließlich Fuß oder für Ober- oder Unterarm oder Unterschenkelstumpf“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen)). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 3311 erfasst die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand beziehungsweise für einen Unterschenkel einschließlich des zugehörigen distalen Gelenkabschnitts. Sie wird angesetzt, wenn der Abdruck nicht auf die isolierte Hand oder den Fuß beschränkt bleibt, sondern den anschließenden Unterarm oder Unterschenkel mit einbezieht, etwa zur Anfertigung einer Unterarm- oder Unterschenkelorthese. Damit stellt sie die nächsthöhere Stufe im Stufensystem gegenüber Nummer 3310 dar, die nur Hand oder Fuß allein betrifft. In der Praxis kommt 3311 zum Einsatz, wenn ein orthopädisches Hilfsmittel den gesamten distalen Extremitätenabschnitt umfassen soll und der Abdruck entsprechend großflächiger genommen werden muss.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,86 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 20,38 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 31,01 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3305 – Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung
- GOÄ 3306 – Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule
- GOÄ 3310 – Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für…
- GOÄ 3312 – Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für…
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3311
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3311?
Die GOÄ-Ziffer 3311 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand oder für einen Unterschenkel einschließlich Fuß oder für Ober- oder Unterarm oder Unterschenkelstumpf“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3311?
Die GOÄ-Ziffer 3311 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3311 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3311?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3311 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.