GOÄ-Ziffer 3312: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung

Die GOÄ-Ziffer 3312 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen)). Sie ist mit 189 Punkten bewertet; das entspricht 11,02 € beim einfachen und 25,35 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3312 vergütet die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf einschließlich Tubersitzausarbeitung. Sie wird angesetzt, wenn nach einer Oberschenkelamputation ein Abdruck des Stumpfes genommen wird, der speziell den Sitzbeinhöcker (Tuber ischiadicum) mit erfasst und ausarbeitet, wie es für die prothetische Versorgung mit Tubersitz-Prothesenschäften erforderlich ist. Die Ziffer ist damit auf die spezifische Situation der Stumpfversorgung nach Oberschenkelamputation zugeschnitten und unterscheidet sich von den übrigen Abdruckziffern des Stufensystems dadurch, dass ausdrücklich die anatomisch anspruchsvolle Tubersitzausarbeitung mit vergütet wird. Angewendet wird sie bei der prothetischen Erstversorgung oder Neuanpassung eines Oberschenkelamputierten, wenn ein passgenauer Prothesenschaft konstruiert werden soll.

Gebühren und Steigerungssatz

189 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,02 €
Regelhöchstsatz2,3-fach25,35 €
Höchstsatz3,5-fach38,57 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3312

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3312?

Die GOÄ-Ziffer 3312 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3312?

Die GOÄ-Ziffer 3312 ist mit 189 Punkten bewertet; das entspricht 11,02 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3312 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 25,35 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3312?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3312 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.