GOÄ-Ziffer 3314: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter

Die GOÄ-Ziffer 3314 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen)). Sie ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen und 50,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3314 vergütet die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter. Sie wird angesetzt, wenn der Abdruck über den gesamten Arm hinaus auch die Schulterregion mit einbezieht, etwa weil das geplante orthopädische Hilfsmittel eine Schulterfassung oder -abstützung benötigt. Damit stellt sie gegenüber Nummer 3313, die nur den ganzen Arm ohne Schulter erfasst, die nächsthöhere Ausbaustufe im Stufensystem der Abdruckziffern dar. Typischer Anwendungsfall ist die Versorgung nach Schulterexartikulation oder bei Erkrankungen, die eine Einbeziehung des Schultergürtels in die Orthesen- oder Prothesenkonstruktion erfordern, sodass der Abdruck entsprechend den gesamten Arm einschließlich der angrenzenden Schulterpartie abbilden muss.

Gebühren und Steigerungssatz

379 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach22,09 €
Regelhöchstsatz2,3-fach50,81 €
Höchstsatz3,5-fach77,31 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3314

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3314?

Die GOÄ-Ziffer 3314 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3314?

Die GOÄ-Ziffer 3314 ist mit 379 Punkten bewertet; das entspricht 22,09 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3314 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 50,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3314?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3314 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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