GOÄ-Ziffer 3317: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere…
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm
Die GOÄ-Ziffer 3317 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm“ (Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie (XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen)). Sie ist mit 946 Punkten bewertet; das entspricht 55,14 € beim einfachen und 126,82 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 3317 steht für die Abdruck- oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm. Sie wird angesetzt, wenn der Abdruck über den reinen Rumpf nach Nummer 3316 hinausgeht und zusätzlich den Kopf, einen Arm oder beides mit einbezieht, weil das geplante Hilfsmittel eine entsprechend ausgedehnte Fassung benötigt, etwa bei bestimmten Rumpforthesen mit Kopf- oder Armanbindung. Als umfangreichste Stufe des Abdruck-Stufensystems (3310 bis 3317) deckt sie die komplexeste Kombination von Körperregionen ab. Angewendet wird 3317, sobald mindestens eine dieser drei genannten Kombinationen aus Rumpf mit Kopf und/oder Arm im selben Abdruckvorgang erfasst wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 55,14 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3-fach | 126,82 € |
| Höchstsatz | 3,5-fach | 192,99 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3317
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3317?
Die GOÄ-Ziffer 3317 steht für „Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm“ und gehört zu Abschnitt L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3317?
Die GOÄ-Ziffer 3317 ist mit 946 Punkten bewertet; das entspricht 55,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3317 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 126,82 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3317?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3317 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.