GOÄ-Ziffer 3505: Leukozyten
Leukozyten
Die GOÄ-Ziffer 3505 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Leukozyten“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Die Nummer 3505 steht für die Bestimmung der Leukozytenzahl (weiße Blutkörperchen) im Blut. Wie bei Nummer 3504 stellt die Bestimmung klar, dass diese Leistung als Teil einer Sammelposition mit gemeinsamer Punktzahl beziehungsweise Gebühr zusammen mit Nummer 3503 (Hämatokrit) bewertet wird und somit nicht gesondert neben diesem abgerechnet wird. Die Leukozytenzählung dient der Beurteilung des Immunsystems und wird typischerweise bei Verdacht auf Infektionen, Entzündungen oder hämatologische Erkrankungen sowie im Rahmen von Routinekontrollen bestimmt. In der Praxis erfolgt sie regelmäßig gemeinsam mit den übrigen Bestandteilen des kleinen Blutbildes (Hämatokrit, Erythrozyten, Thrombozyten), sodass alle diese Parameter zusammen eine einheitliche Sammelposition mit gemeinsamer Bewertung bilden.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 3,50 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,02 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 4,55 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3503).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3502 – Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch
- GOÄ 3503 – Hämatokrit
- GOÄ 3504 – Erythrozyten
- GOÄ 3506 – Thrombozyten
- GOÄ 3508 – Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach…
- GOÄ 3509 – Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B.…
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3505
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3505?
Die GOÄ-Ziffer 3505 steht für „Leukozyten“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3505?
Die GOÄ-Ziffer 3505 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3505 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3505?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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