GOÄ-Ziffer 3502: Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch

Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch

Die GOÄ-Ziffer 3502 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 8,04 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3502 vergütet die mikroskopische Differenzierung des Blutausstrichs, also die visuelle Beurteilung eines auf einem Objektträger ausgestrichenen und gefärbten Blutpräparats unter dem Mikroskop zur Unterscheidung der verschiedenen weißen Blutkörperchentypen und zur Beurteilung von Form und Reifegrad der Blutzellen. Sie wird angesetzt, wenn über die reine Zellzählung hinaus eine qualitative, morphologische Beurteilung des Blutbildes erforderlich ist, etwa bei Verdacht auf Blutbildveränderungen, Infektionen oder hämatologische Erkrankungen. Im Unterschied zu den reinen Zählungen wie Erythrozyten, Leukozyten oder Thrombozyten nach den Nummern 3503 bis 3506 liefert die Differenzierung zusätzliche Informationen zur Zellart und -reife. Typischer Anwendungsfall ist die Abklärung auffälliger Blutbildparameter oder der Verdacht auf eine hämatologische Grunderkrankung.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatz1,15-fach8,04 €
Höchstsatz1,3-fach9,09 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3502

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3502?

Die GOÄ-Ziffer 3502 steht für „Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3502?

Die GOÄ-Ziffer 3502 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3502 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 8,04 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3502?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3502 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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