GOÄ-Ziffer 3513: Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase…

Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)

Die GOÄ-Ziffer 3513 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3513 erfasst die Bestimmung der Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-GT) im Serum oder Plasma, einem Enzym, das vor allem bei der Abklärung von Leber- und Gallenwegserkrankungen sowie beim Verdacht auf chronischen Alkoholkonsum bestimmt wird. Laut Legende ist die Leistung Teil einer Sammelposition: sie teilt sich Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3510. Werden im Rahmen derselben Blutentnahme mehrere Parameter dieser Gruppe untersucht, wird die gemeinsame Bewertung nur einmal abgerechnet, unabhängig davon, wie viele der zugehörigen Einzelwerte tatsächlich bestimmt wurden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gamma-GT-Bestimmung regelmäßig zusammen mit anderen Werten der Sammelposition angefordert wird, etwa im Rahmen eines Leberwertprofils, ohne dass dadurch zusätzliche, eigenständig abrechenbare Gebühren neben 3510 entstehen.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,69 €
Höchstsatz1,3-fach5,30 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3513

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3513?

Die GOÄ-Ziffer 3513 steht für „Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3513?

Die GOÄ-Ziffer 3513 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3513 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3513?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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