GOÄ-Ziffer 3516: Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase…

Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)

Die GOÄ-Ziffer 3516 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3516 umfasst die Bestimmung der Glutamatpyruvattransaminase (GPT, auch Alaninaminotransferase, ALAT oder ALT genannt) im Serum oder Plasma. Dieses Enzym gilt als vergleichsweise leberspezifischer Marker und wird typischerweise zur Abklärung von Leberfunktionsstörungen, bei Verdacht auf eine Hepatitis oder im Rahmen von Verlaufskontrollen bestimmt. Die Legende ordnet die Leistung einer Sammelposition zu, die Punktzahl und Gebühr gemeinsam mit Nummer 3510 trägt. Wird die GPT zusammen mit weiteren Parametern derselben Sammelposition, etwa der GOT (3515) oder der Gamma-GT (3513), aus einer Probe bestimmt, wird die gemeinsame Bewertung nur einmal in Ansatz gebracht. In der praktischen Anwendung dient die kombinierte Betrachtung von GOT und GPT der Einschätzung, ob eine Leberzellschädigung eher akut oder chronisch geprägt ist.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,69 €
Höchstsatz1,3-fach5,30 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3516

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3516?

Die GOÄ-Ziffer 3516 steht für „Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3516?

Die GOÄ-Ziffer 3516 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3516 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3516?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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