GOÄ-Ziffer 3517: Hämoglobin
Hämoglobin
Die GOÄ-Ziffer 3517 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Hämoglobin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3517 bezeichnet die Bestimmung des Hämoglobins, des roten Blutfarbstoffs, der zentral für die Beurteilung einer Anämie oder Polyglobulie ist und daher zu den am häufigsten angeforderten Basiswerten der klinischen Chemie und Hämatologie zählt. Laut Legende ist die Leistung Teil einer Sammelposition, die Punktzahl und Gebühr gemeinsam mit Nummer 3510 trägt. Wird der Hämoglobinwert zusammen mit anderen Parametern dieser Sammelposition aus derselben Blutprobe bestimmt, führt dies nicht zu einer zusätzlichen, eigenständigen Gebühr neben 3510. In der Praxis wird die Hämoglobinbestimmung regelmäßig im Rahmen von Routinekontrollen, Vorsorgeuntersuchungen oder der Abklärung von Müdigkeit und Blässe angefordert und meist gemeinsam mit weiteren Basiswerten derselben Sammelposition erhoben.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,69 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 5,30 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3510).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3514 – Glukose
- GOÄ 3515 – Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT…
- GOÄ 3516 – Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)
- GOÄ 3518 – Harnsäure
- GOÄ 3519 – Kalium
- GOÄ 3520 – Kreatinin
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3517
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3517?
Die GOÄ-Ziffer 3517 steht für „Hämoglobin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3517?
Die GOÄ-Ziffer 3517 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3517 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3517?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.