GOÄ-Ziffer 3519: Kalium
Kalium
Die GOÄ-Ziffer 3519 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kalium“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3519 betrifft die Bestimmung des Kaliums im Serum oder Plasma im Rahmen der unter Nummer 3510 zusammengefassten Sammelposition und ist von der unter Nummer 3557 gesondert aufgeführten Kaliumbestimmung im Zusammenhang mit dem Elektrolyt- und Wasserhaushalt zu unterscheiden. Kalium zählt zu den wichtigsten Elektrolyten und wird zur Abklärung von Herzrhythmusstörungen, Muskelschwäche, Nierenfunktionsstörungen oder im Rahmen der Kontrolle einer Diuretika- oder anderen Medikation bestimmt. Laut Legende teilt sich die Leistung Punktzahl und Gebühr mit Nummer 3510. Wird der Kaliumwert zusammen mit weiteren Parametern dieser Sammelposition aus derselben Probe erhoben, entsteht keine zusätzliche eigenständige Gebühr. In der Praxis wird Kalium daher meist im Verbund mit anderen Basiswerten eines allgemeinen Laborprofils bestimmt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 4,08 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 4,69 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 5,30 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 3510).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3516 – Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)
- GOÄ 3517 – Hämoglobin
- GOÄ 3518 – Harnsäure
- GOÄ 3520 – Kreatinin
- GOÄ 3521 – Lipase
- GOÄ 3523 – Antistreptolysin (ASL)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3519
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3519?
Die GOÄ-Ziffer 3519 steht für „Kalium“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3519?
Die GOÄ-Ziffer 3519 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3519 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3519?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.