GOÄ-Ziffer 3552: Retikulozytenzahl 2. Elektrolyte, Wasserhaushalt

Retikulozytenzahl 2. Elektrolyte, Wasserhaushalt

Die GOÄ-Ziffer 3552 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Retikulozytenzahl 2. Elektrolyte, Wasserhaushalt“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (II. Basislabor)). Sie ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen und 4,69 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3552 erfasst die Bestimmung der Retikulozytenzahl, also der jungen, noch nicht vollständig ausgereiften roten Blutkörperchen im peripheren Blut. Diese Untersuchung dient vor allem der Beurteilung der aktuellen Blutbildungsaktivität des Knochenmarks und wird typischerweise zur Abklärung und Verlaufskontrolle einer Anämie eingesetzt, um zu unterscheiden, ob eine verminderte Erythrozytenbildung (erniedrigte Retikulozytenzahl) oder ein gesteigerter Zellumsatz beziehungsweise Blutverlust mit kompensatorisch gesteigerter Neubildung (erhöhte Retikulozytenzahl) vorliegt. In der praktischen Anwendung wird die Retikulozytenzahl häufig zur Therapiekontrolle eingesetzt, etwa nach Beginn einer Eisen-, Vitamin-B12- oder Folsäuresubstitution, um frühzeitig ein Ansprechen der Blutbildung auf die Behandlung zu erkennen, noch bevor sich das Hämoglobin messbar verändert.

Gebühren und Steigerungssatz

70 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,08 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,69 €
Höchstsatz1,3-fach5,30 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3552

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3552?

Die GOÄ-Ziffer 3552 steht für „Retikulozytenzahl 2. Elektrolyte, Wasserhaushalt“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3552?

Die GOÄ-Ziffer 3552 ist mit 70 Punkten bewertet; das entspricht 4,08 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3552 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,69 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3552?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3552 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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