GOÄ-Ziffer 3557: Kalium
Kalium
Die GOÄ-Ziffer 3557 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kalium“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (II. Basislabor)). Sie ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen und 2,01 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 3557 bezeichnet die Bestimmung des Kaliums im Serum oder Plasma im Kapitelkontext Elektrolyte und Wasserhaushalt und ist von der unter Nummer 3519 als Teil der Sammelposition mit 3510 aufgeführten Kaliumbestimmung zu unterscheiden. Kalium ist von zentraler Bedeutung für die Erregbarkeit von Nerven- und Muskelzellen, insbesondere des Herzens, weshalb die Bestimmung bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen, Muskelschwäche, Nierenfunktionsstörungen oder im Rahmen der Überwachung einer diuretischen oder anderen kaliumwirksamen Medikation eingesetzt wird. In der praktischen Anwendung erfolgt die Kaliumbestimmung häufig gemeinsam mit Natrium (3558), Chlorid (3556) und Calcium (3555) im Rahmen eines umfassenderen Elektrolytprofils, etwa zur Abklärung unklarer Beschwerden, bei Nierenerkrankungen oder zur Kontrolle unter entsprechender Medikation.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 1,75 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 2,01 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 2,27 € |
Verwandte Ziffern
- GOÄ 3552 – Retikulozytenzahl 2. Elektrolyte, Wasserhaushalt
- GOÄ 3555 – Calcium
- GOÄ 3556 – Chlorid
- GOÄ 3558 – Natrium 3. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
- GOÄ 3610 – Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase)
- GOÄ 3611 – Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3557
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3557?
Die GOÄ-Ziffer 3557 steht für „Kalium“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3557?
Die GOÄ-Ziffer 3557 ist mit 30 Punkten bewertet; das entspricht 1,75 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3557 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,01 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3557?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3557 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.