GOÄ-Ziffer 3610: Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase)

Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase)

Die GOÄ-Ziffer 3610 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (II. Basislabor)). Sie ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen und 6,70 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3610 bezeichnet die Amylase-Clearance, bei der eine zweimalige Bestimmung der Amylase erfolgt. Über das Verhältnis der Amylase-Ausscheidung im Urin zur Amylase-Konzentration im Serum, jeweils im Vergleich zur Kreatinin-Clearance, lässt sich die renale Ausscheidungsleistung für Amylase beurteilen. Diese Untersuchung wird typischerweise im Rahmen der differenzierten Abklärung einer erhöhten Serum-Amylase eingesetzt, etwa um eine Pankreatitis von anderen Ursachen einer Hyperamylasämie abzugrenzen. Die für die Berechnung erforderliche zweimalige Bestimmung der Amylase unterscheidet diese Leistung von einer einfachen, einmaligen Amylasebestimmung im Serum. In der praktischen Anwendung kommt die Amylase-Clearance vor allem dann zum Einsatz, wenn eine alleinige Serumamylase-Bestimmung zur diagnostischen Einordnung nicht ausreicht und eine funktionelle Beurteilung der renalen Ausscheidung erforderlich ist.

Gebühren und Steigerungssatz

100 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,83 €
Regelhöchstsatz1,15-fach6,70 €
Höchstsatz1,3-fach7,58 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3610

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3610?

Die GOÄ-Ziffer 3610 steht für „Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3610?

Die GOÄ-Ziffer 3610 ist mit 100 Punkten bewertet; das entspricht 5,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3610 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 6,70 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3610?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3610 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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