GOÄ-Ziffer 3612: Glukosetoleranztest, intravenös (Siebenmalige Bestimmung von…

Glukosetoleranztest, intravenös (Siebenmalige Bestimmung von Glukose)

Die GOÄ-Ziffer 3612 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Glukosetoleranztest, intravenös (Siebenmalige Bestimmung von Glukose)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (II. Basislabor)). Sie ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen und 18,77 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 3612 bezeichnet den intravenösen Glukosetoleranztest, bei dem eine siebenmalige Bestimmung der Glukose erfolgt. Nach intravenöser Gabe einer definierten Glukosemenge wird der Blutzuckerverlauf durch mehrfache Messungen über einen festgelegten Zeitraum verfolgt, um die Fähigkeit des Körpers zur Glukoseverwertung zu beurteilen. Diese Untersuchung wird eingesetzt, wenn die Glukosetoleranz auf intravenösem Weg geprüft werden soll, etwa wenn eine orale Testung nicht durchführbar oder nicht aussagekräftig ist. Von der oralen Variante nach Nummer 3613, bei der die Glukose viermalig bestimmt wird, unterscheidet sich Nummer 3612 durch den intravenösen Applikationsweg und die höhere Anzahl von sieben Messzeitpunkten, was eine differenziertere Erfassung der Verwertungskinetik der Glukose ermöglicht.

Gebühren und Steigerungssatz

280 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,32 €
Regelhöchstsatz1,15-fach18,77 €
Höchstsatz1,3-fach21,22 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3612

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3612?

Die GOÄ-Ziffer 3612 steht für „Glukosetoleranztest, intravenös (Siebenmalige Bestimmung von Glukose)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3612?

Die GOÄ-Ziffer 3612 ist mit 280 Punkten bewertet; das entspricht 16,32 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3612 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 18,77 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3612?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3612 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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