GOÄ-Ziffer 3671: Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs…
Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch
Die GOÄ-Ziffer 3671 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen und 10,73 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Ziffer 3671 betrifft die mikroskopische morphologische Differenzierung eines aus Liquor cerebrospinalis angefertigten Zellausstrichs. Sie wird eingesetzt, wenn nach Nachweis erhöhter Zellzahlen im Liquor die Zellpopulation weiter differenziert werden soll, etwa zur Unterscheidung zwischen granulozytären, lymphozytären, monozytären oder atypischen Zellen. Diese Differenzierung ist diagnostisch relevant zur Abgrenzung bakterieller, viraler oder anderer entzündlicher beziehungsweise neoplastischer Prozesse des zentralen Nervensystems, etwa bei Verdacht auf eine Meningeosis oder eine chronische Entzündung. Die Leistung setzt voraus, dass ein gefärbter Zellausstrich mikroskopisch beurteilt wird, und ist von der reinen Zellzahlbestimmung nach den Ziffern 3669 und 3670 zu unterscheiden, da sie eine qualitative, keine quantitative Aussage liefert.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 9,33 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 10,73 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 12,13 € |
Verwandte Ziffern
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3671
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3671?
Die GOÄ-Ziffer 3671 steht für „Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3671?
Die GOÄ-Ziffer 3671 ist mit 160 Punkten bewertet; das entspricht 9,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3671 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,73 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3671?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3671 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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