GOÄ-Ziffer 3714: Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch…

Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch nicht aus Blut oder Urin

Die GOÄ-Ziffer 3714 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch nicht aus Blut oder Urin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen und 2,68 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die potentiometrische Bestimmung der Wasserstoffionenkonzentration, also des pH-Werts, ausdrücklich jedoch nicht aus Blut oder Urin. Sie kommt zur Anwendung, wenn der pH-Wert anderer Körperflüssigkeiten oder Materialien gemessen werden soll, etwa im Rahmen spezieller diagnostischer Fragestellungen außerhalb der üblichen Blutgasanalyse oder Urinuntersuchung. Die Abgrenzung in der Legende ist eindeutig: Für pH-Messungen aus Blut ist die Blutgasanalyse (Nummer 3710) einschlägig, für Urin bestehen eigene Untersuchungspositionen, sodass 3714 gezielt die Fälle abdeckt, in denen keines von beidem zutrifft. Die Methode selbst nutzt ein Potentiometer zur direkten elektrochemischen Messung der Wasserstoffionenkonzentration und liefert einen quantitativen pH-Wert für das jeweils untersuchte Material.

Gebühren und Steigerungssatz

40 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach2,33 €
Regelhöchstsatz1,15-fach2,68 €
Höchstsatz1,3-fach3,03 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3714

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3714?

Die GOÄ-Ziffer 3714 steht für „Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch nicht aus Blut oder Urin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3714?

Die GOÄ-Ziffer 3714 ist mit 40 Punkten bewertet; das entspricht 2,33 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3714 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 2,68 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3714?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3714 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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