GOÄ-Ziffer 3921: Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit…

Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym

Die GOÄ-Ziffer 3921 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen und 10,05 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3921 erfasst den Verdau, also die enzymatische Spaltung, isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen und wird je eingesetztem Enzym berechnet. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen molekulargenetischer Diagnostik die DNA an definierten Erkennungssequenzen gezielt in Fragmente zerlegt werden muss, etwa zur Vorbereitung einer anschließenden elektrophoretischen Auftrennung nach Ziffer 3925 oder einer Hybridisierung nach Ziffer 3924. Da die Abrechnung je Enzym erfolgt, ist bei Einsatz mehrerer Restriktionsenzyme in einem Untersuchungsgang die Ziffer entsprechend mehrfach anzusetzen. Die Leistung baut auf der vorausgehenden Isolierung der Nukleinsäuren nach Ziffer 3920 auf und stellt einen eigenständigen, präparativen Zwischenschritt vor der eigentlichen Fragmentanalyse dar.

Gebühren und Steigerungssatz

150 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,74 €
Regelhöchstsatz1,15-fach10,05 €
Höchstsatz1,3-fach11,36 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3921

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3921?

Die GOÄ-Ziffer 3921 steht für „Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3921?

Die GOÄ-Ziffer 3921 ist mit 150 Punkten bewertet; das entspricht 8,74 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3921 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 10,05 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3921?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3921 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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