GOÄ-Ziffer 3931: Antithrombin III, Immundiffusion oder ähnliche…

Antithrombin III, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden

Die GOÄ-Ziffer 3931 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Antithrombin III, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen und 12,06 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3931 vergütet die Bestimmung von Antithrombin III mittels Immundiffusion oder ähnlicher Untersuchungsmethoden, also eine immunologische Konzentrationsmessung des Proteins unabhängig von dessen funktioneller Aktivität. Sie wird angesetzt, wenn im Rahmen der Thrombophilie- oder Gerinnungsdiagnostik geklärt werden soll, ob die Menge des vorhandenen Antithrombin III normal, vermindert oder vermehrt ist, etwa zur Differenzierung eines quantitativen von einem qualitativen Mangel. Im Unterschied zur chromogenen, funktionellen Bestimmung nach Ziffer 3930, die die Hemmaktivität misst, erfasst diese Ziffer allein die Proteinkonzentration; ein normaler Immundiffusionsbefund bei gleichzeitig verminderter Aktivität kann so auf eine funktionell defekte Variante des Proteins hinweisen und ist diagnostisch wegweisend.

Gebühren und Steigerungssatz

180 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,49 €
Regelhöchstsatz1,15-fach12,06 €
Höchstsatz1,3-fach13,64 €

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3931

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3931?

Die GOÄ-Ziffer 3931 steht für „Antithrombin III, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3931?

Die GOÄ-Ziffer 3931 ist mit 180 Punkten bewertet; das entspricht 10,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3931 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 12,06 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3931?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3931 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

Diese und alle anderen GOÄ-Ziffern durchsuchbar im vollständigen GOÄ-Lexikon · automatisiert abrechnen mit catalys

Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.