GOÄ-Ziffer 3932: Blutungszeit

Blutungszeit

Die GOÄ-Ziffer 3932 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Blutungszeit“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen und 4,02 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3932 erfasst die Bestimmung der Blutungszeit, eine In-vivo-Untersuchung, bei der nach einer standardisierten kleinen Hautverletzung die Zeit bis zum Sistieren der Blutung gemessen wird. Sie kommt vor allem im Rahmen der Basisdiagnostik der primären, also thrombozytären Blutstillung zur Anwendung, wenn bei Verdacht auf eine Thrombozytenfunktionsstörung oder vor operativen Eingriffen die Funktion der Blutplättchen und der Gefäßwand klinisch abgeschätzt werden soll. Im Unterschied zu den übrigen in diesem Abschnitt genannten Gerinnungsparametern, die im Labor an entnommenem Material bestimmt werden, handelt es sich bei der Blutungszeit um eine unmittelbar am Patienten durchgeführte funktionelle Prüfung, weshalb sie eine eigenständige Ergänzung zu laborchemischen Gerinnungsanalysen darstellt.

Gebühren und Steigerungssatz

60 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach3,50 €
Regelhöchstsatz1,15-fach4,02 €
Höchstsatz1,3-fach4,55 €

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3932

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3932?

Die GOÄ-Ziffer 3932 steht für „Blutungszeit“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3932?

Die GOÄ-Ziffer 3932 ist mit 60 Punkten bewertet; das entspricht 3,50 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3932 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 4,02 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3932?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3932 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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