GOÄ-Ziffer 3940: Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor
Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor
Die GOÄ-Ziffer 3940 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 720 Punkten bewertet; das entspricht 41,97 € beim einfachen und 48,27 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Umfasst die Einzelbestimmung eines der Gerinnungsfaktoren VII, XI oder XII, ebenfalls je Faktor gesondert abgerechnet. Zur Anwendung kommt sie bei der differenzierten Abklärung einer verlängerten Thromboplastinzeit (Faktor VII) oder einer verlängerten partiellen Thromboplastinzeit (Faktor XI, XII), etwa bei Verdacht auf eine seltene hereditäre Faktor-XI-Mangelerkrankung, eine Faktor-XII-Verminderung ohne klinische Blutungsneigung oder eine isolierte Faktor-VII-Verminderung im Rahmen einer beginnenden Vitamin-K-Mangel-Situation beziehungsweise unter oraler Antikoagulation. Die Abgrenzung zur Faktorengruppe II, V, VIII, IX, X ergibt sich aus der jeweils erfassten Gruppe: Während dort die zentralen Faktoren des Quick- und teilweise des PTT-Systems untersucht werden, betrifft diese Ziffer die extrinsischen (Faktor VII) und die frühen Kontaktphasenfaktoren (XI, XII) der plasmatischen Gerinnung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 41,97 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 48,27 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 54,56 € |
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3940
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3940?
Die GOÄ-Ziffer 3940 steht für „Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3940?
Die GOÄ-Ziffer 3940 ist mit 720 Punkten bewertet; das entspricht 41,97 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 3940 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 48,27 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3940?
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3940 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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