GOÄ-Ziffer 4065: Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)
Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)
Die GOÄ-Ziffer 4065 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 50,28 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4065 vergütet die Bestimmung des Gonadotropin-releasing-Hormons (GnRH), das im Hypothalamus gebildet wird und die Ausschüttung der Gonadotropine LH und FSH in der Hypophyse steuert. In der Praxis wird dieser Parameter zur Abklärung von Störungen der hypothalamisch-hypophysär-gonadalen Achse herangezogen, etwa bei der differentialdiagnostischen Einordnung eines Hypogonadismus, um zwischen einer hypothalamischen, hypophysären oder gonadalen Ursache zu unterscheiden. Die Bestimmung ergänzt damit die übrigen in dieser Untersuchungsgruppe genannten Hormone um die Beurteilung der reproduktionsendokrinen Steuerungsebene. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4061 bewertet, wird also nicht gesondert zusätzlich zu den übrigen Parametern vergütet.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 43,72 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 50,28 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 56,84 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4061).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4065
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4065?
Die GOÄ-Ziffer 4065 steht für „Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4065?
Die GOÄ-Ziffer 4065 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4065 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 50,28 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4065?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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