GOÄ-Ziffer 4066: Pankreatisches Polypeptid (PP)
Pankreatisches Polypeptid (PP)
Die GOÄ-Ziffer 4066 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Pankreatisches Polypeptid (PP)“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 50,28 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4066 erfasst die Bestimmung des Pankreatischen Polypeptids (PP), das in spezialisierten Zellen der Bauchspeicheldrüse gebildet wird. In der Praxis dient dieser Parameter vor allem als Marker im Rahmen der Diagnostik neuroendokriner Tumoren des Pankreas, etwa bei Verdacht auf ein PPom, sowie zur Verlaufskontrolle nach operativer Entfernung von Pankreasgewebe, da erhöhte oder unerwartet niedrige Werte auf Resttumorgewebe beziehungsweise den Erfolg der Resektion hinweisen können. Die Bestimmung reiht sich in die Gruppe verwandter gastroenteropankreatischer Hormone dieser Untersuchungsreihe ein. Abrechnungstechnisch ist die Leistung Teil einer Sammelposition und wird mit derselben Punktzahl beziehungsweise Gebühr wie Nummer 4061 bewertet, also ohne gesonderte zusätzliche Vergütung.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 43,72 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 50,28 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 56,84 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4061).
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4066
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4066?
Die GOÄ-Ziffer 4066 steht für „Pankreatisches Polypeptid (PP)“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4066?
Die GOÄ-Ziffer 4066 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4066 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 50,28 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4066?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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