GOÄ-Ziffer 4153: Barbiturate

Barbiturate

Die GOÄ-Ziffer 4153 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Barbiturate“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer betrifft den Nachweis beziehungsweise die Bestimmung von Barbituraten im Blut mittels Ligandenassay. Barbiturate sind sedierend-hypnotisch wirkende Substanzen, deren Bestimmung in der Praxis vor allem bei Verdacht auf Intoxikation, etwa bei Bewusstseinsstoerungen oder Koma unklarer Genese, bei Verdacht auf Medikamentenmissbrauch oder im Rahmen forensisch-toxikologischer Fragestellungen angefordert wird. Aufgrund der geringen therapeutischen Breite aelterer Barbiturat-Praeparate kann die Bestimmung auch zur Einschaetzung des Vergiftungsgrades und zur Steuerung intensivmedizinischer Massnahmen beitragen. Laut amtlicher Bestimmung wird die Ziffer als Teil der Sammelposition mit Nummer 4147 gewertet: Erfolgt die Bestimmung gemeinsam mit weiteren dieser Position zugeordneten Substanzen im Rahmen eines Screenings auf mehrere Wirkstoffe, wird die Punktzahl/Gebuehr nur einmal angesetzt, unabhaengig von der Zahl der untersuchten Substanzen.

Gebühren und Steigerungssatz

250 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach14,57 €
Regelhöchstsatz1,15-fach16,76 €
Höchstsatz1,3-fach18,94 €

Abrechnungsbestimmungen

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4153

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4153?

Die GOÄ-Ziffer 4153 steht für „Barbiturate“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4153?

Die GOÄ-Ziffer 4153 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4153 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4153?

Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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