GOÄ-Ziffer 4154: Benzodiazepine
Benzodiazepine
Die GOÄ-Ziffer 4154 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Benzodiazepine“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Erfasst wird der Nachweis von Benzodiazepinen im Blut mittels Ligandenassay. Benzodiazepine werden als Anxiolytika, Sedativa und Antikonvulsiva eingesetzt; ihre Bestimmung ist in der Praxis vor allem bei Verdacht auf Intoxikation, bei unklaren Bewusstseinsstoerungen, im Rahmen der Abklaerung von Sturzereignissen bei aelteren Patienten, bei Verdacht auf Abhaengigkeit oder im forensisch-toxikologischen Kontext relevant. Auch zur Ueberwachung der Therapietreue oder zum Ausschluss eines Beikonsums bei Substitutionsbehandlungen kann sie herangezogen werden. Gemaess amtlicher Bestimmung zaehlt diese Ziffer zur Sammelposition mit Nummer 4147: Wird der Nachweis zusammen mit anderen, dieser Position zugeordneten Substanzen im selben Untersuchungsgang erbracht, etwa im Rahmen eines Mehrfachsubstanz-Screenings, wird nur eine gemeinsame Punktzahl/Gebuehr angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4151 – Amphetamin
- GOÄ 4152 – Azetaminophen
- GOÄ 4153 – Barbiturate
- GOÄ 4155 – Cannabinoide
- GOÄ 4156 – Carbamazepin
- GOÄ 4157 – Chinidin
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4154
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4154?
Die GOÄ-Ziffer 4154 steht für „Benzodiazepine“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4154?
Die GOÄ-Ziffer 4154 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4154 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4154?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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