GOÄ-Ziffer 4157: Chinidin
Chinidin
Die GOÄ-Ziffer 4157 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chinidin“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Diese Ziffer betrifft die Bestimmung der Serumkonzentration von Chinidin, einem Antiarrhythmikum der Klasse IA, mittels Ligandenassay. Aufgrund der geringen therapeutischen Breite und des Risikos proarrhythmischer sowie anderer kardiotoxischer Nebenwirkungen wird der Wirkspiegel in der Praxis im Rahmen des therapeutischen Drug-Monitorings bestimmt, insbesondere zu Beginn der Therapie, bei Dosisanpassungen, bei unzureichender antiarrhythmischer Wirkung oder bei Verdacht auf Nebenwirkungen wie Rhythmusstoerungen oder gastrointestinale Beschwerden. Auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln koennen eine Spiegelkontrolle erforderlich machen. Laut amtlicher Bestimmung ist die Ziffer Teil der Sammelposition mit Nummer 4147: Wird Chinidin gemeinsam mit anderen, dieser Position zugeordneten Substanzen bestimmt, wird unabhaengig von deren Anzahl nur eine gemeinsame Punktzahl/Gebuehr angesetzt.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4154 – Benzodiazepine
- GOÄ 4155 – Cannabinoide
- GOÄ 4156 – Carbamazepin
- GOÄ 4158 – Cocainmetabolite
- GOÄ 4160 – Desipramin
- GOÄ 4161 – Digitoxin
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4157
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4157?
Die GOÄ-Ziffer 4157 steht für „Chinidin“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4157?
Die GOÄ-Ziffer 4157 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4157 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4157?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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Automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Text extrahiert, ohne Gewähr — Details siehe „Über dieses Lexikon“. Kein Ersatz für Rechtsberatung.