GOÄ-Ziffer 4175: Primidon
Primidon
Die GOÄ-Ziffer 4175 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Primidon“ (Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen (III. Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden Substanzenund körpereigenen)). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 16,76 € beim 1,15-fachen Regelhöchstsatz.
Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?
Nummer 4175 steht fuer die Bestimmung von Primidon mittels Ligandenassay. Primidon wird als Antiepileptikum eingesetzt und im Koerper unter anderem zu Phenobarbital metabolisiert, weshalb bei einer laufenden Primidon-Therapie haeufig sowohl die Muttersubstanz als auch der aktive Metabolit spiegelmaessig kontrolliert werden, um die Therapie hinsichtlich Wirksamkeit und Vertraeglichkeit zu steuern. Anwendung findet die Bestimmung insbesondere bei Dosisfindung, bei unklarer Anfallskontrolle trotz Therapie sowie bei Verdacht auf mangelnde Einnahmetreue. Abrechnungstechnisch handelt es sich nicht um eine eigenstaendig bewertete Leistung, sondern um eine Position der Sammelposition, die mit Punktzahl und Gebuehr der Nummer 4147 angesetzt wird.
Gebühren und Steigerungssatz
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatz | 1,15-fach | 16,76 € |
| Höchstsatz | 1,3-fach | 18,94 € |
Abrechnungsbestimmungen
- Bewertung als Teil einer Sammelposition (gemeinsame Punktzahl/Gebühr mit Nummer 4147).
Verwandte Ziffern
- GOÄ 4172 – Opiate
- GOÄ 4173 – Phenobarbital
- GOÄ 4174 – Phenytoin
- GOÄ 4176 – Propaphenon
- GOÄ 4177 – Salizylat
- GOÄ 4178 – Streptomycin
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4175
Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4175?
Die GOÄ-Ziffer 4175 steht für „Primidon“ und gehört zu Abschnitt M. Laboratoriumsuntersuchungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4175?
Die GOÄ-Ziffer 4175 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Was kostet die GOÄ-Ziffer 4175 beim Regelhöchstsatz?
Beim Regelhöchstsatz (1,15-fach) beträgt die Gebühr 16,76 €; höhere Faktoren bis zum 1,3-fachen sind mit Begründung möglich.
Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4175?
Ja, für diese Ziffer gelten Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).
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